Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern,
die ab 18.01.2021 geltende FFP2-Maskenpflicht im Nahverkehr und beim Einkaufen gilt auch für den Praxisbesuch. Patienten ab 15 Jahren sind dazu verpflichtet eine FFP2-Maske zu tragen, wenn sie unsere Praxis aufsuchen. Patienten zwischen 6 und 15 Jahren sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Ihr Praxis Team